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Verhaltenskodex

Präambel


Wir sind uns unserer Rolle als verantwortlich handelndes Mitglied der Gesellschaft und
damit unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. Diese Verantwortung wollen wir tragen.
Deshalb bekennen wir uns zu Verhaltensgrundsätzen die sich stringent aus diesem
Bewusstsein ableiten lassen. Die Grundsätze bilden den Rahmen für unser
unternehmerisches wie auch für unser gesellschaftliches Handeln.


Das Handeln der Geschäftsführung unserer Gesellschaft sowie unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ist bestimmt von den Prinzipien Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit,
Loyalität sowie den Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Für die
Einhaltung dieser Prinzipien trägt die Führung eine besondere Verantwortung.


Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern strebt die Geschäftsführung
nach unternehmerischem Erfolg. Gemäß unseren mittelständischen Prinzipien wollen
wir aus unserem wirtschaftlichen Handeln eine Rendite erwirtschaften, die nachhaltig
ist und unseren unternehmerischen Möglichkeiten entspricht. Wir wollen unsere über
die Jahre erarbeiteten Stärken und Wettbewerbsvorsprünge pflegen und unsere
Ansprüche an Qualität und Leistung zu jeder Zeit am Bestmöglichen messen.


Auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft für unsere Gesellschaft setzen wir auf:

  • eine verantwortlich und vorbildlich handelnde Geschäftsführung,
  • das Können, die Kraft und den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • verlässliche gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen,
  • und die Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.

Dieser Verhaltenskodex soll alle Mitglieder unserer Gesellschaft dazu ermutigen,
verantwortlich und eigenverantwortlich zu handeln. Die nachfolgenden Ausführungen
dienen ihnen dabei zur Orientierung.


Geltungsbereich und Prinzipien


Der Verhaltenskodex gilt für unsere Gesellschaft inklusive aller Gesellschaftsteile. Ggfs.
bestehende ausländische Tochtergesellschaften können bei der Umsetzung des
Verhaltenskodex nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, sofern diese die Geltung
der Grundprinzipien unseres Unternehmens nicht beeinträchtigen.
Durch ihr Handeln will unsere Gesellschaft auf eine weitere Verbreitung der im
Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze hinwirken. Unternehmen, die mit unserer
Gesellschaft in einer geschäftlichen Beziehung stehen, werden ermutigt, sich freiwillig
an die Regeln des Verhaltenskodex zu halten.

Der Verhaltenskodex ist die Basis für weitere betriebliche Regelungen, die sowohl
branchen- als auch landestypische Besonderheiten berücksichtigen können, solange
diese den hier niedergelegten Grundsätzen entsprechen. Er erstreckt sich auf dienstliche
Belange in der Gesellschaft und auf sämtliche Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter als Repräsentanten unseres Unternehmens wahrgenommen werden.
Die Geschäftsführung und alle sonstigen Führungskräfte stehen hinsichtlich der
Beachtung des Verhaltenskodex in einer Vorbildfunktion. Sie sind gehalten, auf seine
Einhaltung in ihrem Verantwortungsbereich hinzuwirken. Verstöße gegen den
Verhaltenskodex werden nicht akzeptiert. Bei der Bewertung des Verhaltens der
Führung und sonstiger Führungskräfte gelten besonders strenge Maßstäbe.

Gesetzeskonformes Verhalten

Allgemeine Grundsätze
Integrität bestimmt unser Handeln. Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für unsere
Gesellschaft oberstes Gebot. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die
gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die für seine bzw. ihre Tätigkeit von Bedeutung
sind. Dies gilt für jede Rechtsordnung, in deren Rahmen er oder sie tätig wird.


Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat sich eigenverantwortlich darüber zu
informieren, welche Rechtsvorschriften im Rahmen seiner bzw. ihrer Tätigkeit zu
beachten sind. Abgesehen davon wird unsere Gesellschaft selbst alles Erforderliche tun,
um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die sie betreffenden Regelungen zu
unterrichten und sie in ihrer Beachtung zu unterweisen.


Der Rahmen für unternehmerisches Handeln wird nicht nur durch internationales oder
staatliches Recht gebildet, sondern auch durch eine Vielzahl von gesellschaftlichen,
kulturellen und sozialen Regeln. Unsere Gesellschaft bezieht auch diese häufig
ungeschriebenen Regelungen in ihre Entscheidungs- und Abwägungsprozesse ein und
ist bestrebt, im Einklang mit ihnen zu handeln.


Gesellschaftsinformationen
Die Entwicklungen in unserer Gesellschaft sind in gewisser Weise auch von öffentlichem
Interesse. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Interesse an den
wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft. Deshalb stellen wir internen und
externen Zielgruppen aus unterschiedlichem Anlass Informationen zur Verfügung.
Diesen Informationsansprüchen wollen wir als Gesellschaft jederzeit in angemessener
Form nachkommen.
Unsere Gesellschaft bekennt sich dabei zu einer korrekten und wahrheitsgemäßen
Berichterstattung, insbesondere:

  • gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • gegenüber den Geschäftspartnern und
  • gegenüber der Öffentlichkeit.

Außenbeziehungen

Allgemeine Grundsätze
Unsere Gesellschaft tätigt ihre Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien
Mitteln. Diese Erwartung stellt die Geschäftsführung an jede Mitarbeiterin und jeden
Mitarbeiter. Auf die Einhaltung des Grundsatzes des rechtlich und ethisch einwandfreien
Verhaltens besteht unsere Gesellschaft auch bei ihren Geschäftspartnern, Lieferanten
und Kunden.


Die privaten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Interessen der
Gesellschaft sind strikt voneinander zu trennen. Ein Interessenkonflikt tritt auf, wenn
die Privatinteressen in irgendeiner Weise mit den Interessen der Gesellschaft
kollidieren oder wenn auch nur ein solcher Anschein erweckt wird.


Zuwendungen
Monetäre Zuwendungen von Dritten darf eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter weder
fordern oder entgegennehmen, noch anbieten oder gewähren. Dies gilt ohne Ausnahme
und insbesondere gegenüber Amtsträgern, auch solchen ausländischer Staaten oder
internationaler Organisationen.


Andere Arten von Zuwendungen von Lieferanten, Kunden oder sonstigen
Geschäftspartnern dürfen nicht gefordert werden. Entgegengenommen werden dürfen
derartige Zuwendungen – Gelegenheitsgeschenke, Bewirtungen oder sonstige
Zuwendungen – nur im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten und
soweit diese nicht unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen vermögen.
Gewährt werden dürfen derartige Zuwendungen nur im Rahmen geschäftsüblicher
Geschäftspartnerbindung, solange darin keine unangemessene Einflussnahme gesehen
werden kann.


Verhalten gegenüber Kunden
Unsere Gesellschaft bietet ihren Kunden eine breite Palette von Produkten und
Dienstleistungen. Leitend ist dabei das Bestreben, die Bedürfnisse der Kunden durch
passende und effiziente Lösungen zu erfüllen. Dazu gehören die ständige Überprüfung
des Leistungsportfolios und seine vorausschauende Anpassung an neue
Marktanforderungen. Unsere Gesellschaft bemüht sich, eine faire Behandlung aller
Kunden sicherzustellen.


Verhalten gegenüber den Eigentümern
Unsere Gesellschaft betrachtet ihr Kapital als Voraussetzung und wesentliche Grundlage
für ihr unternehmerisches Handeln. Die Bewahrung der Unternehmenswerte und das
Erzielen einer marktgerechten Rendite sowie Transparenz und Verantwortung
gegenüber dem Eigentümer sind somit wesentliche Ziele unserer Gesellschaft.


Verhalten gegenüber Lieferanten
In den Beziehungen zu Lieferanten achten wir auf die Einhaltung der Regelungen des
Verhaltenskodex. Wir halten keine geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten, von
denen öffentlich bekannt ist, dass sie grundlegenden Prinzipien unseres Kodex
widersprechen.

Verhalten gegenüber Beratern
Beraterverträge schließen wir nur mit Personen oder Gesellschaften, die durch ihre
Qualifikation nachvollziehbar zur Entwicklung unserer Gesellschaft beitragen können.
Die Höhe der Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der
erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation des Beraters stehen.


Die Einschaltung von Vermittlern, Agenten und Beratern (nachfolgend einheitlich
„Vermittler“ genannt) ist in vielen Ländern ein wesentliches und unumgängliches Mittel
für einen erfolgreichen Marktauftritt. Andererseits kann die Einschaltung derartiger
Dritter als Gestaltungsmittel zur Verschleierung von illegalen Zahlungen und zur
Umgehung des Korruptionsverbots genutzt werden. Beim Abschluss von Verträgen mit
Vermittlern ist bereits der bloße Eindruck eines Missbrauchs zu vermeiden. Bei der
Auswahl und Beauftragung von Vermittlern sind die nachfolgenden Grundsätze zu
beachten:

  • Vermittlerverträge werden nur mit Personen oder Gesellschaften abgeschlossen, die
    durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Entwicklung konkreter Projekte beitragen
    können.
  • Vermittlerverträge bedürfen der Schriftform und haben die vereinbarten Leistungen
    detailliert zu beschreiben.
  • Die Höhe der Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der
    Leistung stehen.
  • Zahlungen an Vermittler erfolgen bargeldlos und grundsätzlich erst nach der
    Erbringung der vereinbarten (Teil-) Leistungen.

Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit
Sämtliche Mitteilungen unserer Gesellschaft erfolgen vollständig, sachlich, inhaltlich
korrekt und verständlich sowie zeitnah. Unsere Gesellschaft respektiert die
professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und Medien. Wir zahlen daher nicht für
redaktionelle Beiträge. Nur autorisierte Personen sind befugt, Informationen, die unsere
Gesellschaft oder ggfs. bestehende Tochtergesellschaften betreffen, an die Öffentlichkeit,
an Medien oder andere Dritte weiterzugeben.


Verhalten gegenüber der Politik
Unsere Gesellschaft verhält sich parteipolitisch neutral und gibt keine Spenden an
politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen
Beziehung zu politischen Parteien stehen. Wir beschäftigen keine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben oder hauptberuflich
öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses Personenkreises schließen wir
auch keine Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen ab.


Gleichwohl erkennt unsere Gesellschaft ihre Mitverantwortung für die Entwicklung des
Gemeinwohls ausdrücklich an. Deshalb begrüßen wir ein staatsbürgerliches, politischdemokratisches und gesellschaftliches – insbesondere ein caritatives und soziales –
Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die sich in diesem Rahmen engagieren, handeln als Privatpersonen. Unsere
Gesellschaft verfolgt keinerlei Gesellschaftsinteressen, sofern ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den beschriebenen Zusammenhängen tätig werden.

Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung
Die Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt ist ein
wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg unserer Gesellschaft. Mit ihren
Produkten und Dienstleistungen, ihren Investitionen und durch ihre Rolle als
Arbeitgeber erfüllt unsere Gesellschaft eine strukturell und gesamtwirtschaftlich
essentielle Aufgabe. Sie agiert verantwortungsbewusst auf internationaler, nationaler,
regionaler und lokaler Ebene und als lebendiger Teil der jeweiligen Gemeinschaften.


Unsere Gesellschaft sieht sich in einer besonderen Verantwortung, gesellschaftliche
Entwicklungen vor allem auf regionaler und lokaler Ebene zu fördern – sei es durch die
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen über den eigenen Bedarf hinaus, durch
Initiativen vor allem im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, durch das
freiwillige Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder durch sonstige
geeignete Maßnahmen. Unsere Gesellschaft begrüßt vor diesem Hintergrund das
gesellschaftliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern dies unter
den jeweiligen Umständen angemessen erscheint und eine Kollision mit den
betrieblichen Belangen ausgeschlossen ist.


Sponsoring und Initiativen zur Förderung des Gemeinwohls
Unsere Gesellschaft betrachtet das Sponsoring und Initiativen zur Entwicklung von
Regionen und lokalen Gemeinschaften als wichtige Instrumente zur Wahrnehmung
gesellschaftlicher Verantwortung. Im Kern geht es dabei um eine inhaltliche und
finanzielle Unterstützung von Gemeinwohlbelangen, die grundsätzlich auf Öffentlichkeit
angelegt sind. Sponsoring darf nicht mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden
sein.


Innenbeziehungen


Arbeits- und Anlagensicherheit, Gesundheitsschutz
Unsere Gesellschaft arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Arbeits- und
Anlagensicherheit und des Gesundheitsschutzes. Jede Mitarbeiterin und jeder
Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld
mitverantwortlich. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. Jede
Führungskraft ist verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Im Fall von
Verstößen oder Unfällen ist unverzüglich Meldung an die verantwortlichen Stellen zu
erstatten.


Chancengleichheit und respektvolles Miteinander
Wir achten die Würde und die Persönlichkeit jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters.
Der Umgang miteinander ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Fairness, Teamgeist,
Professionalität und Offenheit. Die Führungskräfte nehmen eine Vorbildrolle wahr und
bewähren sich besonders in Konfliktsituationen als kompetente Ansprechpartner.
Wir fördern in der Gesellschaft Chancengleichheit und Vielfalt. Beides gilt uns als
unverzichtbare Voraussetzung für eine hohe Reputation und unternehmerischen Erfolg.
Kein Mitarbeiter oder Bewerber wird aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse, Nationalität, seines Alters, seiner Religion, sexuellen Orientierung oder wegen einer
Behinderung benachteiligt. Über die Auswahl, Ausbildung und Förderung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ausschließlich nach tätigkeitsbezogenen
Kriterien entschieden.


Hervorragende Leistungen sind Voraussetzungen für unternehmerischen Erfolg. Daher
fördern wir in der Gesellschaft solche Talente besonders, die sowohl durch ihre
Fachkompetenz als auch durch ihre sozialen Fähigkeiten zum nachhaltigen Erfolg der
Gesellschaft beitragen.


Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zur fachlichen und
persönlichen Weiterentwicklung an und ermutigen sie, solche Angebote
wahrzunehmen.


Wir setzen uns in der Gesellschaft dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unternehmerische Belange mit ihrem Privatleben in Einklang bringen können.
Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Wesentliche finanzielle Beteiligungen
Als wesentliche finanzielle Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte wirtschaftliche
Beteiligung in Höhe von mehr als 1 % an einer Gesellschaft. Eine wesentliche finanzielle
Beteiligung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters an einem Wettbewerber,
Kunden oder Lieferanten unserer Gesellschaft oder an einem sonstigen Unternehmen,
mit dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für unsere
Gesellschaft in Kontakt steht, ist der Führung unserer Gesellschaft umgehend
mitzuteilen.


Parallele Tätigkeiten für Wettbewerber und Nebentätigkeiten
Jede unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit eines Mitglieds unserer Gesellschaft für ein
Unternehmen, das mit unserer Gesellschaft direkt oder indirekt im Wettbewerb steht,
ist nicht gestattet. Im Ausnahmefall kann der zuständige Vorgesetzte mit Zustimmung
der Führung der Gesellschaft eine solche Tätigkeit vor deren Aufnahme genehmigen.
Als Mitglied der Gesellschaft ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gestattet,
Geschäftschancen, die sich für die Gesellschaft ergeben, zum eigenen oder zum Vorteil
Dritter ausnutzen.


Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit, insbesondere als Vorstand
oder Geschäftsführer, als Mitglied eines Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirats, als
Arbeitnehmer oder in sonstiger Funktion (zum Beispiel als Berater) bei einem
gesellschaftsfremden Unternehmen.


Die Aufnahme einer Nebentätigkeit bei einem Kunden oder Lieferanten oder einem
sonstigen Unternehmen, mit dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Rahmen
seiner Tätigkeit für unsere Gesellschaft in Kontakt steht, ist, soweit nicht anderweitig
gestattet, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung erlaubt. Die
Aufnahme einer sonstigen Nebentätigkeit, die geeignet ist, die Arbeitsleistung einer
Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nachteilig zu beeinflussen, ist nur nach vorheriger
Abstimmung mit der Geschäftsführung gestattet. In allen anderen Fällen ist die
Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Einhaltung des Verhaltenskodex/Berichtswesens


Allgemeine Grundsätze
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex.
Auf diese Weise soll gefördert werden, dass der Kodex gelebte Gesellschaftswirklichkeit
und damit Teil des Arbeitsalltags aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird.


Insbesondere Führungskräfte sind aufgerufen, die Beachtung des Kodex aktiv zu
fördern. Dazu gehört, dass sie sicherstellen, dass alle ihnen zugeordneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen.


Bei Fragen, die diesen Kodex und seine Regelungen betreffen, soll jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter zunächst eine Klärung mit ihrem/seinem Vorgesetzten oder den
zuständigen Fachabteilungen suchen.


Information der Eigentümerin/Eigentümer
Die Unternehmensführung wird der Eigentümerin/den Eigentümern jährlich und aus
eigener Initiative über die Umsetzung des Verhaltenskodex informieren.


Herausgeber
Die Geschäftsführung der
Dessauer Schaltschrank- und Gehäusetechnik GmbH
Alte Landebahn 17
06844 Dessau-Roßlau


Tel.: 0049 (340) 54075 0


Internet: www.dessauer-schaltschraenke.de
E-Mail: sg[at]dessauer-sg.de